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 Pfarrei St. Peter und Paul Grünenbaindt

Die katholische Pfarrei St. Peter und Paul Grünenbaindt gehört zur Pfarreiengemeinschaft Dinkelscherben im Bistum Augsburg.

Die Pfarrkirche St. Peter und Paul, die den Mittelpunkt des Dorfes bildet, wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jhd. erstmals urkundlich erwähnt. Dabei stammt sie in ihrem heutigen Bestand zum großen Teil noch aus der Zeit vor dem 30jährigen Krieg. Im Jahr 1782 wurde das Langhaus durch Johann Mitreiter nach Westen vergrößert. Der bis heute erhaltene neugotische Hochaltar wurde 1860 errichtet, wobei das Gemälde von Johann Nepomuk Weckerle stammt.

Die Kirche wurden im Innenraum in den Jahren 1993 und 1994 in der Gesamtheit renoviert, wobei in diesem Zuge auch der Anbau der neuen Sakristei erfolgte. Eine  Renovierung des Kirchturmes erfolgte in den Jahren 1955 und 2012.

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Pfarrkirche St. Peter u. Paul; Ansicht von Osten

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Pfarrkirche St. Peter u. Paul;


Pfarrgemeinderat

 

Alle vier Jahre wird der  Pfarrgemeinderat gewählt. Die letzte Wahl fand am 24.02.2018 statt. Dabei wurden folgende Personen in den Pfarrgemeinderat St. Peter und Paul Grünenbaindt gewählt:

 

Martina Unger                  (Vorsitzende und Vertreterin im Dekanatsrat)

Klaus Müller                     (stv. Vorsitzende)

David Müller                    (Schriftführer) 

Sabine Lehnert

Alwine Steigleder

Gabriele Braunmiller      (Vertreterin im Dekanatsrat)             

 

Gemäß der Satzung für die  Pfarrgemeinderäte in der Diözese Augsburg dient er dem Aufbau einer lebendigen  Pfarrgemeinde. Er berät und unterstützt den Pfarrer und wird auch, ohne in die  Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in  eigener Verantwortung tätig.

Die Aufgaben des  Pfarrgemeinderates bestehen vor allem darin,

  • das Bewusstsein für die Mitverantwortung und die Mitarbeit in der Pfarrgemeinde zu wecken und zu fördern,

  • die Situation der Pfarrgemeinde zu analysieren und entsprechend den Erfordernissen im Rahmen der diözesanen Planungen pastorale Schwerpunkte für die Pfarrgemeinde festzulegen,

  • für die Präsenz der Kirche im gesellschaftlichen Leben der politischen Gemeinde zu sorgen,

  • die ökumenische Zusammenarbeit zu fördern und

  • Veranstaltungen innerhalb der Pfarrei zu planen und zu organisieren.

Um diese Aufgabe zu diskutieren und vorzubereiten,  trifft sich der Pfarrgemeinderat im Laufe eines Jahres zu mehreren Sitzungen. 

 

Kirchenverwaltung

 

Die Kirchenverwaltung ist gesetzlicher Vertreter der Kirchengemeinde (Pfarrgemeinde) und besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand sowie weiteren Kirchenverwaltungsmitgliedern, welche im sechsjährigen Turnus in geheimer Wahl zu wählen sind. Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für Finanzen, Personal und Gebäude.

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Er ist für die Kassen- und Rechnungsführung der Pfarrgemeinde zuständig und unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer) bei der Erledigung seiner Aufgaben.

Folgende Personen wurden am 18.11.2018 für die Periode 2019-2024 in die Kirchenverwaltung gewählt:

 

Thomas Müller ( Kirchenpfleger)

Werner Stöckle

Anton Unger

Ulrich Lenzgeiger


Die wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung: 

  • Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Aufstellung eines jährlichen Haushaltplans
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Regelung der ortskirchlichen Bedürfnisse (z.B. Kirchenunterhalt, etc.)
  • Verwaltung des kirchlichen Friedhofes 
  • Erledigung von der Kirchenstiftung sonst zugewiesene Aufgaben